Die Höhe des jährlichen Nutzungspreises bemisst sich nach der Größe Ihrer Kanzlei, wie sie nach außen auftritt.
Die Einordnung erfolgt nach der Zahl der Insolvenzverwalter Ihrer Kanzlei/Sozietät/Gesellschaft oder – bei Kanzleien ohne Insolvenzverwalter – der Zahl Ihrer Rechtsanwälte.
Es befindet sich bereits der Zugang "16 bis 18 Verwalter" im Warenkorb.
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