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Die Höhe des jährlichen Nutzungspreises bemisst sich nach der Größe Ihrer Kanzlei, wie sie nach außen auftritt.

Die Einordnung erfolgt nach der Zahl der Insolvenzverwalter Ihrer Kanzlei/Sozietät/Gesellschaft oder – bei Kanzleien ohne Insolvenzverwalter – der Zahl Ihrer Rechtsanwälte.

Testzugang

Testzugang für drei Monate / keine automatische Verlängerung.

73,95  (zzgl. 19% MwSt.)

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bis einschließlich 3 Verwalter

Zugang für ein Jahr mit automatischer Verlängerung und jederzeitige Kündbarkeit.

100,00  (zzgl. 19% MwSt.)

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4 bis 6 Verwalter

Zugang für ein Jahr mit automatischer Verlängerung und jederzeitige Kündbarkeit.

150,00  (zzgl. 19% MwSt.)

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7 bis 9 Verwalter

Zugang für ein Jahr mit automatischer Verlängerung und jederzeitige Kündbarkeit.

200,00  (zzgl. 19% MwSt.)

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10 bis 12 Verwalter

Zugang für ein Jahr mit automatischer Verlängerung und jederzeitige Kündbarkeit.

250,00  (zzgl. 19% MwSt.)

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13 bis 15 Verwalter

Zugang für ein Jahr mit automatischer Verlängerung und jederzeitige Kündbarkeit.

300,00  (zzgl. 19% MwSt.)

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16 bis 18 Verwalter

Zugang für ein Jahr mit automatischer Verlängerung und jederzeitige Kündbarkeit.

350,00  (zzgl. 19% MwSt.)

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19 bis 21 Verwalter

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mehr als 21 Verwalter

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InsVV-Texte

www.FAO-Portal.de In Unterstützung des FAO-Portals, der Suchseite für Fortbildungen für Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Mitarbeiter und Insolvenzsachbearbeiter.

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Die InsVV – Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung wurde im Laufe der Jahre mehrfach geändert. Die unterschiedlichen Fassungen finden sie hier:

InsVV – Fassung ab dem 1. Januar 2021

InsVV – Fassung ab dem 1. Oktober 2020

InsVV – Fassung ab dem 21. April 2018

InsVV – Fassung ab dem 1. Juli 2014

InsVV – Fassung ab dem 19. Juli 2013

InsVV – Fassung ab dem 1. März 2012

InsVV – Fassung ab dem 29. Dezember 2006

InsVV – Fassung ab dem 7. Oktober 2004

InsVV – Fassung vom 19. August 1998

 

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