§ 18 InsVV
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Die Höhe des jährlichen Nutzungspreises bemisst sich nach der Größe Ihrer Kanzlei, wie sie nach außen auftritt.
Die Einordnung erfolgt nach der Zahl der Insolvenzverwalter Ihrer Kanzlei/Sozietät/Gesellschaft oder – bei Kanzleien ohne Insolvenzverwalter – der Zahl Ihrer Rechtsanwälte.
Testzugang
Zugang buchenbis einschließlich 3 Verwalter
Zugang buchen4 bis 6 Verwalter
Zugang buchen7 bis 9 Verwalter
Zugang buchen10 bis 12 Verwalter
Zugang buchen13 bis 15 Verwalter
Zugang buchen16 bis 18 Verwalter
Zugang buchen19 bis 21 Verwalter
Zugang buchenmehr als 21 Verwalter
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